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   BGH, 22.10.1969 - I ZR 15/68   

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https://dejure.org/1969,7054
BGH, 22.10.1969 - I ZR 15/68 (https://dejure.org/1969,7054)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1969 - I ZR 15/68 (https://dejure.org/1969,7054)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1969 - I ZR 15/68 (https://dejure.org/1969,7054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übertragung von Theaterauswertungsrechten aus einem Lizenzvertrag - Zahlung einer restlichen Lizenzgebühr - Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50

    Rechtsnatur des Filmverwertungsvertrages

    Auszug aus BGH, 22.10.1969 - I ZR 15/68
    Bei einem Vertragsverhältnis der hier vorliegenden Art besteht die Hauptpflicht des Lizenzgebers darin, dem Lizenznehmer das Recht zur Auswertung der in dem Film vergegenständlichten Urheberrechte frei von Rechten Dritter zu verschaffen; bei Verletzung dieser Pflicht sind, soweit eine Auswertungspflicht besteht, die Gewährleistungsgrundsätze des Verlagsrechts entsprechend heranzuziehen (BGHZ 2, 331, 335) [BGH 15.06.1951 - I ZR 121/50] .

    Es braucht nicht entschieden zu werden, ob der Lizenzgeber für einen derartigen Mangel allgemein nach den Grundsätzen einzustehen hat, die beim Pachtvertrag gelten (§§ 581 Abs. 2, 537, 538 Abs. 1 BGB) und ob den Lizenzgeber danach auch ohne Verschulden eine Pflicht zum Schadensersatz trifft; in Betracht käme insoweit jedenfalls immer nur eine entsprechende, auf die Eigenart des einzelnen Filmverwertungsvertrages Rücksicht nehmende Anwendung dieser Gewährleistungsvorschriften (RGZ 161, 321, 324; BGHZ 2, 331, 333 f) [BGH 15.06.1951 - I ZR 121/50] .

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 1/59

    Comics

    Auszug aus BGH, 22.10.1969 - I ZR 15/68
    Besteht, wie hier, keine Auswertungspflicht, so liegt es dagegen näher, statt dessen die allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen des BGB (§§ 320 ff) und bei Annäherung des Vertragsverhältnisses an einen der dort geregelten Vertragstypen die hierfür bestehenden besonderen Gewährleistungsvorschriften heranzuziehen (BGH GRUR 1960, 447, 448 - Comics).

    Der Beklagte hätte deshalb darlegen müssen, daß die Auswertung des Films endgültig dadurch beeinträchtigt worden ist, daß für eine gewisse Zeit brauchbare Schmalfilmkopien nicht zur Verfügung gestanden haben (vgl. BGH GRUR 1960, 447, 449 unter 3 - Comics).

  • BGH, 04.02.1955 - I ZR 105/53

    Führung des Gegenbeweises gegen eine öffentliche Urkunde

    Auszug aus BGH, 22.10.1969 - I ZR 15/68
    Das hat nichts damit zu tun, daß die Frage der Interventionswirkung von Amts wegen zu prüfen ist (BGHZ 16, 217, 228) [BGH 04.02.1955 - I ZR 105/53] .
  • RG, 26.09.1939 - I 59/39

    1. Über den Unterschied zwischen einem gesellschaftlichen und einem

    Auszug aus BGH, 22.10.1969 - I ZR 15/68
    Es braucht nicht entschieden zu werden, ob der Lizenzgeber für einen derartigen Mangel allgemein nach den Grundsätzen einzustehen hat, die beim Pachtvertrag gelten (§§ 581 Abs. 2, 537, 538 Abs. 1 BGB) und ob den Lizenzgeber danach auch ohne Verschulden eine Pflicht zum Schadensersatz trifft; in Betracht käme insoweit jedenfalls immer nur eine entsprechende, auf die Eigenart des einzelnen Filmverwertungsvertrages Rücksicht nehmende Anwendung dieser Gewährleistungsvorschriften (RGZ 161, 321, 324; BGHZ 2, 331, 333 f) [BGH 15.06.1951 - I ZR 121/50] .
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